Es geht um die Knaben und Mädchen - wie soll man ihnen die Zukunft lebenswert gestalten?
Wie soll man den Kindern helfen?
Menschenrechte und Bürgerrechte müssen wieder über Handelsrecht und Seerecht stehen!
Wahrheit muss geachtet, nicht geächtet werden!
Familie als kleinste Einheit des Staates muss geschützt werden!
Liebe ist der Schlüssel - Mut die Tür.
Wer finanziert uns?
Diese Frage treibt die deutsche Presse seit Wochen um:
Ein altes Sprichwort sagt: Über Geld spricht man nicht!
Als Initiative von Menschen für Menschen, aufgebaut auf Liebe und Hoffnung, sind wir religionsfrei, parteifrei und keiner Organisation welcher Art auch immer untergeordnet oder nahe.
Private Spender, Unternehmer sind als Spender herzlich willkommen!
Wir bekommen weder Zuschüsse von Parteien, Organisationen oder Gemeinden/Ländern/Staaten noch Kirchen/Sekten!
Und das wird auch so bleiben.
Aus einem einfachen Grund:
WIR SIND NICHT KÄUFLICH!
Hinweis!
Die Stiftung hat sich von der Lernoase OdgB getrennt.
Wir weisen sie darauf hin, dass trotz mehrfacher Nachfrage keine der Anmeldungen je in Russland eingereicht wurden, somit die Zusammenarbeit defacto ab sofort beendet ist.
Die Verwaltung der OdgB ist nun eine eigenständige Organisation und alle Behauptungen, es gäbe für das OdgB eine Schulzulassung sind FALSCH.
Die Zulassung betraf das Gebäude und die darin durch die Stiftung geschaffene Schule.
Aufgrund aktueller Vorkommnisse werden wir die Schulzulassung für das Gebäude in Schechen stilllegen, bis wir eine neue Adresse gefunden haben.
Das OdgB ist künftig NICHT mehr mit der Stiftung in Verbindung zu bringen!
Rechtliche Grundlage lt. Wikipedia Russland
(Übersetzung automatisch)
Gemäß Artikel 123.17 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ist ein Fond
eine einheitliche gemeinnützige Organisation ohne Mitgliedschaft, die von Bürgern und (oder) juristischen Personen auf der Grundlage freiwilliger Vermögensspenden gegründet wurde und gemeinnützige, kulturelle, Bildungs- oder andere soziale, gesellschaftlich nützliche Ziele.
Das auf die Stiftung übertragene Vermögen ist Eigentum der Stiftung. Die Stifter wiederum haften nicht für die Verpflichtungen der Stiftung, ebenso wenig wie die Stiftung für die Verpflichtungen aus ihren Stiftern. Eine Zwangsvollstreckung in das Eigentum einer Person, die in den Fonds eingezahlt wurde, ist nicht möglich. Die Stiftung nutzt die Liegenschaft für die in der Satzung festgelegten Zwecke und ist verpflichtet, jährlich Berichte über die Nutzung ihres Vermögens zu veröffentlichen. Der Name dieser Organisation sollte den Namen und das Wort „Stiftung“ enthalten. Die Entscheidung über die Auflösung der Stiftung wird nur durch das Gericht und ausschließlich auf Antrag der Betroffenen getroffen.... Die Stiftung ist eine gemeinnützige Vereinigung. Daher ist der Kreis seiner Gründer meist nicht groß. Die Gründer selbst erhalten keine Privilegien, geschweige denn Gewinn. Es besteht keine Mitgliedschaft im Fonds sowie keine Verträge. Es gibt nur eine Charta. Der Stifter haftet nicht für die Schulden des Fonds, da der Fonds eine eigenständige unabhängige Organisation ist und in der Lage ist, eigene Verpflichtungen zu erfüllen und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen selbst Mittel zu erwirtschaften. Daher ist die „Verlockung“ der Fonds groß, unternehmerisch tätig zu werden. Um die Aktivitäten der Fonds zu kontrollieren, wird daher ein Kuratorium geschaffen, das auch das Leitungsorgan des Fonds ist. Voraussetzung für den Rat ist seine Bildung von außen.